Prävention sexualisierter Gewalt
Die Martinuskirchengemeinde Deutsch Evern hat im Jahr 2024 ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt erarbeitet und im Kirchenvorstand beschlossen. Die Kirchengemeinde nimmt mit dem vorliegenden Schutzkonzept ihre Verantwortung für Mitarbeitende und Schutzbefohlene wahr. Das Schutzkonzept orientiert sich an den Grundsätzen für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Als Christinnen und Christen lassen wir uns von der Einsicht leiten, dass alle Menschen als Ebenbilder Gottes geschaffen sind. Dies verpflichtet uns, die Freiheit und Würde und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu achten und zu schützen. Wir treten konsequent für die Rechte und das Leben von Menschen ein und bringen ihnen Respekt und Achtung in allen Lebensbereichen entgegen.
Menschen sollen die Martinuskirchengemeinde als Schutzraum und Freiraum zur Entwicklung erfahren. Jeder Mensch soll erleben, dass er/sie willkommen ist, ungeachtet der ethnischen Herkunft oder sexuellen Ausrichtung. Wir tragen füreinander Sorge und achten darauf, dass sich jede/r in den Räumen sowie bei Aktivitäten der Kirchengemeinde sicher fühlen kann.
Im Rahmen unserer Arbeit tragen wir als Mitarbeitende der Kirche besondere Verantwortung: Kirchliche Arbeit lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott.
Schutzbefohlene vertrauen sich uns an oder werden uns anvertraut. Ihr Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In unserer Arbeit entsteht eine persönliche Nähe. Dieses Vertrauen und die Nähe dürfen nicht zum Schaden von Menschen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ausgenutzt werden. Daher verpflichten wir uns, achtsam zu sein und jeder Form von Grenzüberschreitung aktiv entgegenzuwirken.
Diese Verpflichtung prägt unsere Haltung gegenüber allen Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen und gegenüber volljährigen Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen. Ebenso prägt diese Verpflichtung unsere Haltung gegenüber allen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kirchenkreis. Auch untereinander wollen wir einen achtsamen Umgang miteinander pflegen und Grenzen achten.
Unser Verhaltenskodex
Die Martinuskirchengemeinde hat sich folgenden Verhaltenskodex gegeben:
Respekt und Achtung der Würde jeder Person
Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Schutzbefohlenen in Beratungs- und Seelsorgesituationen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Würde aller Menschen, die zu uns kommen oder uns anvertraut werden.
Selbstreflexion
In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeitende haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung sowie Vorbildfunktion, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen und die wir nicht zu unserem eigenen Vorteil ausnutzen. Wir reflektieren regelmäßig unsere eigenen Grenzen, unser Verhalten und unsere eigene Rolle im Haupt- oder Ehrenamt. Rückmeldungen von Kolleg*innen bzw. anderen Mitarbeitenden nehmen wir an und prüfen daran unser Verhalten.
Verantwortung im Umgang mit Nähe und Distanz wahrnehmen, Grenzen achten
Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Wir respektieren die individuellen Grenzen Anderer. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.
Position beziehen
Wir beziehen aktiv Position gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten und dulden dieses in unserer Arbeit nicht. Das gilt sowohl für körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, Übergriffe, sexueller Missbrauch) als auch für verbale (z.B. abfällige und respektlose Bemerkungen, Erpressung) oder seelische Gewalt (z.B. Mobbing, Ausgrenzung, Drohungen).
Respektvoller Umgang im Team
Auch für die Zusammenarbeit in unseren Gemeinden und Einrichtungen und das Miteinander im Kollegium des Kirchenkreises achten wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sorgen für einen respektvollen Umgang miteinander und wahren die persönlichen Grenzen unserer haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Wahrnehmung und Wahrung der Bedürfnisse von Betroffenen sexualisierter Gewalt
Die Bedürfnisse und Perspektiven derer, die von sexualisierter Gewalt in ihren unterschiedlichen Ausprägungen betroffen sind, werden – wenn sie es wünschen – in unser weiteres Handeln einbezogen und an der Aufarbeitung von Fällen beteiligt. Wir entscheiden in den sie betreffenden Entscheidungen und Handlungen nicht über ihren Kopf hinweg. Dabei nutzen wir unbedingt die Unterstützung von Beratungs- und Aufarbeitungsstellen wie z.B. der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche. Wir weisen Betroffene auf Beratungsstellen und Unterstützungsmöglichkeiten hin.
Qualifikation und Partizipation
Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen benötigt achtsame und qualifizierte Mitarbeitende auf allen Ebenen. Wir wollen (jungen) Menschen in unseren Angeboten die Möglichkeit bieten, ihre Persönlichkeit zu entdecken, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln und diese zu stärken. Das bedeutet auch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschlecht. Hierfür entwickeln wir Konzepte für den Schutz vor sexualisierter Gewalt, arbeiten mit Verhaltenskodizes und bilden Mitarbeitende entsprechend fort. Teilnehmende können ihre Eindrücke, Erfahrungen und ihre Meinung mit uns reflektieren und Anregungen einbringen. Kritik wird von uns angehört und reflektiert, wir ziehen die nötigen Konsequenzen daraus und prüfen daraufhin unsere Konzepte. Menschen, die sich äußern, werden deswegen von uns nicht ausgeschlossen oder benachteiligt. Beschwerden wird nachgegangen, Klärung der Anliegen ist oberstes Gebot.
Schutz vor Gewalt
Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen und hinschauen, wo uns diese auffällt. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Wenn die Ausübung sexualisierter Gewalt droht, hat deren Verhinderung und der Schutz (möglicher) Betroffener oberste Priorität. Anschuldigungen und Verdachtsmomenten sowie Hinweisen auf täterschützende Strukturen wird unverzüglich nachgegangen. Es gilt dabei der Krisenplan der hannoverschen Landeskirche (s. Anhang). Jeder Fall mit begründetem Verdacht wird laut Interventions- bzw. Krisenplan gemeldet. Mitarbeitende haben das Recht und die Pflicht, sich im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt, Kindeswohlgefährdung oder entsprechenden Verdachtsfällen, von Fachstellen beraten zu lassen (Kontaktdaten s. Anhang).
Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken
Der Umgang mit Medien und die Nutzung sozialer Medien sind in der heutigen Zeit alltäglich geworden. In unserer Arbeit ist ein professioneller und überlegter Umgang damit dringend notwendig.
Filme, Fotos etc. müssen im Sinne eines achtsamen und respektvollen Umgangs miteinander sorgsam ausgewählt werden. Wir achten auf einen pädagogisch sinnvollen und altersgerechten Einsatz von Medien:
Private Kontakte über Messenger-Dienste zwischen Haupt-/ Ehrenamtlichen und Schutzbefohlenen außerhalb von dienstlichen Betreuungsaufgaben sind grundsätzlich mit besonderer Aufmerksamkeit zu beleuchten und im Zweifelsfall klar zu diskutieren: Es gilt ein sensibler Umgang mit unterschiedlichen Kontaktebenen, der u.a. in Teamvorbereitungen immer wieder besonders zu thematisieren ist (Unterschied Gruppenchat oder Einzelkontakt; Unterschied Termin-/ Gemeindeangelegenheiten oder Privates, Unterschied Kontakt nur aufgrund von Gemeindekontakt oder ohnehin befreundet über Schule / Nachbarschaft / Verein…). Gleiche Aufmerksamkeit und Klarheit in der Regelung dieses Punktes gilt ebenso für den Kontakt Erwachsener Mitarbeitender im Machtgefälle untereinander (z.B. für Seelsorge-Beziehungen o.ä.).
Die Nutzung sozialer Netzwerke und Messenger-Diensten mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäfts-bedingungen des sozialen Netzwerkbetreibers zulässig. Dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial sowie Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
Die Nutzung von sozialen Medien ist nur im Rahmen der Betreuungsaufgaben zulässig.
Es ist auf einen sensiblen Umgang mit der Privatsphäre der dargestellten Personen zu achten. Niemand darf in unbekleidetem Zustand (z.B. beim Duschen oder Umziehen) oder in herabwürdigenden Situationen beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.
Es wird respektiert, wenn Menschen nicht fotografiert / gefilmt werden möchten. Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen dürfen Film- und Fotoaufnahmen von Minderjährigen nur mit ihrer Einwilligung und der Zustimmung der Erziehungsberechtigten gemacht bzw. veröffentlicht werden. Dies ist im Vorfeld der Veranstaltung / Freizeitmaßnahme unbedingt schriftlich über die Erziehungsberechtigten abzufragen.
Mitarbeitende sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera oder Internetforen durch minderjährige Schutzbefohlene auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind ebenso verpflichtet, gegen jede – auch digitale – Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und Mobbing aktiv Stellung zu beziehen
Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Altersempfehlungen der FSK bei Filmen und USK bei Videospielen und Unterhaltungssoftware sind unbedingt einzuhalten.